Wir bieten Rechtsdienstleistungen im Rahmen der Kapitalmarktgesetze und -vorschriften. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Klienten, indem wir sie über die Kapitalmarktanforderungen informieren, um die vollständige Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Insbesondere beraten wir unsere Klienten in den folgenden Themen:
- Due Diligence im Vorfeld von Börseneinführungen/Unternehmensübernahmen,
- Vorbereitung von Unternehmen auf Börseneinführungen (insbesondere Anpassung der Satzungen, Geschäftsordnungen etc.),
- Gestaltung von Anleihe- und Optionsbedingungen,
- Gestaltung oder Prüfung von internationalen Verträgen sowie ISDA Master Agreements, GMRA, GMSLA etc.,
- Beratung über Einhaltung grenzüberschreitender und lokaler regulatorischer Anforderungen (CMB- und Börsenanforderungen, EMIR- und Dodd-Frank-Dokumentation, Variation Margin, Clearing etc.).